|
|
|
Wappen-HEROLD
DEUTSCHE HERALDISCHE GESELLSCHAFT E.V.
|
|
Gegenwart und Zukunft aus Tradition entwickeln
|
|
Schutz und Schild
-
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung des zivilen Wappenwesens
und somit auch keine staatliche Aufsicht. Formaljuristisch steht das Wappen
jedoch unter dem erweiterten Schutz des § 12 BGB, der den Namen schützt.
-
Voraussetzung für Erwerb des Schutzes ist die öffentlich
dokumentierte Führung eines Wappens.
-
Dies geschieht durch die Registrierung des Wappens und seine Veröffentlichung
in einer Publikation, die durch ihre Verbreitung den geforderten
Öffentlichkeitscharakter gewährleistet.
-
Schon die Herolde wussten um die Wichtigkeit des dokumentierten Führungsanspruchs
und schufen mit ihren Aufzeichnungen auf Pergamentrollen das "Beweismittel" für
rechtmäßigen Wappenbesitz,
die Wappenrolle
|
|
|
|
|
|